Im Neubau ist die PV-Anlage keine Nachrüstung, sondern Teil der Bauplanung. Wir stimmen Photovoltaik und Batteriespeicher früh auf Statik, Dachaufbau und Haustechnik ab. Das spart Zeit und Kosten und vermeidet spätere Eingriffe in Dach und Betrieb.

Unsere Empfehlung
Deshalb empfehlen wir von Anfang an die Kombination aus Photovoltaik und Batteriespeicher. So nutzen Sie Ihren Solarstrom dann, wenn Ihr Betrieb ihn braucht. Ihr Neubau arbeitet damit vom ersten Tag an wirtschaftlicher.
Eine PV-Anlage erzeugt Strom, wenn die Sonne scheint, und nicht unbedingt dann, wenn Ihr Gebäude ihn benötigt. Ohne Speicher fließt der Überschuss für eine geringe Vergütung ins Netz. Zu anderen Zeiten müssen Sie Strom zum regulären Strompreis aus dem Netz beziehen.
PV
Erzeugt Strom tagsüber, abhängig vom Wetter.
Batteriespeicher
Stellt den gespeicherten Strom bereit, wenn Ihr Unternehmen ihn braucht.
Mehr Eigenverbrauch, niedrigere Stromkosten
Ein größerer Teil des erzeugten Stroms wird direkt im Gebäude genutzt statt eingespeist.
Der Speicher überbrückt Zeiten ohne Erzeugung und senkt den Netzbezug spürbar.
Leitungswege und Technikflächen werden von Anfang an für den Speicher mitgeplant.
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Warum jetzt mitplanen
1
Die Anlage geht gemeinsam mit dem Gebäude in Betrieb. Dadurch profitieren Sie direkt nach dem Einzug von niedrigeren Strombezugskosten.
2
Modul-, Wind- und Schneelasten fließen direkt in die Tragwerksplanung ein. Das Dach wird für die Anlage ausgelegt, nicht umgekehrt.
3
Planung, Netzanschluss, Montage, Speicherintegration und Inbetriebnahme erfolgen über einen zentralen Ansprechpartner.
4
Dachform, Ausrichtung und Aufbauten werden früh so geplant, dass möglichst viel Fläche für Solarertrag nutzbar bleibt.
Solarpflicht
Immer mehr Bundesländer schreiben für neue Nichtwohngebäude eine Photovoltaikanlage vor, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Welcher Anteil der Dachfläche belegt werden muss und welche Ausnahmen gelten, regelt jedes Land selbst. Hinzu kommt die EU-Gebäuderichtlinie: Sie sieht vor, dass neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche ab Ende 2026 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern das technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Wir prüfen für Ihren Standort, welche Vorgaben greifen. Die Anlage legen wir so aus, dass sie die Pflicht erfüllt und sich zugleich wirtschaftlich trägt. Wer mehr als das Minimum plant, senkt seine Energiekosten zusätzlich.
Stand: September 2026. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelungen der Länder und des Bundes.

Gemeinsam gebaut
So läuft Ihr Projekt
1
Wir klären Dachfläche, Ausrichtung, Verbrauchsprofil und Solarpflicht, also was an Ihrem Standort möglich und sinnvoll ist.
2
Wir legen die Größe von PV und Speicher fest und erstellen Ertragsprognose und Amortisationsrechnung, transparent und nachvollziehbar.
3
Lasten, Befestigung, Leitungswege und Technikraum stimmen wir direkt mit Architektur und Tragwerksplanung ab.
4
Wir melden die Anlage beim Netzbetreiber an und montieren sie passend zum Bauzeitplan Ihres Neubaus.
5
Sie erhalten eine schlüsselfertige Übergabe. Auf Wunsch übernehmen wir danach Wartung und Betrieb über die gesamte Laufzeit.
Schlüsselfertig
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Lassen Sie uns früh über Photovoltaik und Speicher sprechen, bevor Statik und Dachaufbau feststehen. Ein Ansprechpartner, von der Auslegung bis zur Inbetriebnahme.