Wer mehr Solarstrom erzeugt, als er selbst verbraucht, gibt den Überschuss ins Netz ab. Bei der Direktvermarktung wird der ins öffentliche Netz eingespeiste Solarstrom durch einen Direktvermarkter bilanziert und am Strommarkt vermarktet. Für geförderte PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp erfolgt die EEG-Förderung grundsätzlich über die Direktvermarktung im Marktprämienmodell. Wir übernehmen dabei Anmeldung, Bilanzkreiszuordnung und Abrechnung.

Direktvermarktung heißt zunächst nur, dass Ihr Solarstrom über einen Direktvermarkter am Markt verkauft wird. Ob dabei zusätzlich eine EEG-Zahlung fließt, hängt von der gewählten Veräußerungsform ab.
Ob die Direktvermarktung Pflicht, Wahlmöglichkeit oder der einzig verbleibende Weg ist, hängt von der installierten Leistung, vom Förderstatus und vom Alter der Anlage ab.
Übersteigt die installierte Leistung 100 kWp, gibt es für geförderte Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr. Der Betreiber kann zwischen dem Marktprämienmodell (geförderte Direktvermarktung) und der sonstigen Direktvermarktung wählen. Soll die EEG-Förderung in Anspruch genommen werden, erfolgt dies grundsätzlich über das Marktprämienmodell. Bei vollflächig belegten Gewerbe- und Industriedächern ist die Grenze von 100 kWp fast immer überschritten.
Kleinere Anlagen haben die Wahl zwischen fester Einspeisevergütung und freiwilliger Direktvermarktung. Der Zugang wurde in den vergangenen Jahren deutlich vereinfacht. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vom Erzeugungsprofil und vom Vermarktungsentgelt ab.
Mit dem Ende des Förderzeitraums entfällt der Anspruch auf die Marktprämie. Gleichzeitig endet grundsätzlich auch der EEG-Förderanspruch. Die Anlage produziert aber weiter. Für gewerbliche Anlagen dieser Größenordnung ist die sonstige Direktvermarktung dann der übliche Weg, den eingespeisten Strom weiterhin zu vergüten.
In der geförderten Direktvermarktung wird der Strom an der Börse verkauft, die Marktprämie gleicht die Differenz zum anzulegenden Wert aus. In der sonstigen Direktvermarktung zählt allein der erzielte Marktpreis.
Anlagenbau und Vermarktung kommen aus demselben Haus. Sie verhandeln nicht zusätzlich mit einem externen Direktvermarkter.
Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber und Zuordnung zum Bilanzkreis laufen über uns. Sie müssen sich um den Papierweg nicht kümmern.
Messkonzept, Fernwirkanbindung und die technischen Vorgaben des Netzbetreibers planen wir beim Anlagenbau gleich mit ein. Aufwendige Nachrüstungen entfallen.
Sie erhalten eine regelmäßige Abrechnung der vermarkteten Strommengen und der daraus erzielten Erlöse, bei geförderten Anlagen einschließlich der Marktprämie.
Der Wechsel in die Direktvermarktung ist nicht an einen Neubau gebunden. Auch bestehende Anlagen lassen sich überführen.
Das eine ergibt sich aus der Direktvermarktung selbst, das andere aus dem Netzanschluss und den Vorgaben des Netzbetreibers.
Welche Anforderungen des Netzbetreibers gelten, hängt unter anderem von Anlagengröße, Netzanschluss und technischer Ausstattung ab und ist gesondert von den Anforderungen der Direktvermarktung zu betrachten.
Der Weg in die Direktvermarktung folgt einem standardisierten Prozess, der sich grob in die folgenden vier Schritte gliedert.
Wir prüfen Messkonzept und Fernwirkanbindung und klären, welche Anforderungen aus der Direktvermarktung und welche aus dem Netzanschluss zu erfüllen sind. Fehlende Komponenten ergänzen wir.
Wir melden die Anlage beim Verteilnetzbetreiber an und veranlassen den Wechsel der Veräußerungsform.
Die Anlage wird unserem Bilanzkreis zugeordnet. Damit ist die Grundlage für die Vermarktung gelegt.
Der Strom wird laufend vermarktet. Sie erhalten die Abrechnung über die verkauften Mengen. Bei geförderten Anlagen kommt die Marktprämie hinzu, die vom Netzbetreiber gezahlt wird.
Der Marktwert Solar liegt systematisch unter dem allgemeinen Börsenpreis, weil alle Solaranlagen zur selben Zeit einspeisen. Der Erlös entsteht deshalb nicht allein im Vermarktungsvertrag, sondern in der Auslegung und im Betrieb der Anlage.
Jede Kilowattstunde, die im eigenen Betrieb verbraucht wird, ersetzt teuren Netzbezug und liegt damit fast immer über jedem Vermarktungserlös. Die Auslegung der PV-Dachanlage auf das eigene Lastprofil ist der wirksamste Hebel.
Ein Batteriespeicher verlagert Einspeisung aus den preisschwachen Mittagsstunden in Zeitfenster mit besseren Preisen und überbrückt Phasen mit negativen Börsenpreisen.
Erzeugung, Verbrauch und Speicher lassen sich manuell nicht sinnvoll aufeinander abstimmen. Ein Energiemanagementsystem wertet Lastgang und Preissignale aus und entscheidet automatisiert.
Wer mehrere Standorte betreibt, kann Erzeugung und Verbrauch zwischen ihnen ausgleichen und den vermarkteten Anteil weiter reduzieren. Wie das funktioniert, zeigt Business Energy Sharing.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch, und die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht aus. Die folgenden Angaben geben den Entwurfsstand wieder, nicht geltendes Recht.
Nach dem Entwurf entfällt die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen. Für gewerbliche Anlagen über 100 kWp ändert das im Kern wenig, weil dort schon heute keine feste Einspeisevergütung greift. Nach dem Regierungsentwurf würde die Direktvermarktung künftig auch für viele kleinere Anlagen deutlich an Bedeutung gewinnen. Die endgültige Ausgestaltung ist jedoch noch Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens.
Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, bleiben nach dem Entwurf im heutigen Vergütungssystem. Wenn Sie ein Projekt in der Pipeline haben, lohnt ein Blick auf den Zeitplan von Planung, Netzanschluss und Inbetriebnahme.
Sie möchten wissen, ob und wann sich die Direktvermarktung für Ihre Anlage lohnt? Buchen Sie Ihren Wunschtermin. Einer unserer Centroplan-Ansprechpartner wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.